Als Primärbrennstoffe setzen die Werke von Heidelberg Materials vorwiegend Kohle und Petrolkoks ein. Alle Aschen aus der Verfeuerung von Brennstoffen bilden notwendige mineralische Bestandteile des Klinkers. Dies gilt auch für die Aschen aus Sekundärbrennstoffen. So werden durch den Einsatz von Abfällen als Sekundärbrennstoffe nicht nur deren Wärmeinhalt genutzt und fossile Brennstoffvorkommen geschont, sondern durch die Asche auch ein entsprechender Anteil des Rohmaterials eingespart. Gleichzeitig ist der Prozess reststofffrei, die eingesetzten Abfälle erfahren sowohl eine energetische als auch eine stoffliche Verwertung.
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Altreifen statt Kohle
Ein Beispiel: Bereits seit Anfang der 80er Jahre werden in einigen Werken Altreifen zugefeuert. Reifengummi hat einen vergleichbaren Heizwert wie Steinkohle, daher wird mit jeder eingesetzten Tonne Altreifen etwa die gleiche Menge an Kohle gespart. Das Eisen aus der Armierung der Reifen wird mineralogisch in den Zement eingebunden, damit verringert sich auch die Notwendigkeit zur Zugabe von eisenhaltigen Korrekturstoffen.
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Umweltrelevanz des Abfalleinsatzes
Verschiedene Studien, z.T. finanziert durch das Umweltbundesamt, haben nachgewiesen, dass der Sekundärbrennstoffeinsatz, insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz, positiv zu bewerten ist. Ab dem Jahr 2005 dürfen Abfälle nicht mehr ohne vorherige thermische Behandlung deponiert werden. Diese thermische Behandlung können Müllverbrennungsanlagen und Mitverbrennungsanlagen, wie z. B. Zementwerke, leisten. Dadurch wird künftig die Emission von in hohem Maße klimarelevanten Deponiegasen vermieden. Es ergibt sich ein positiver Gesamteffekt, der im Zementwerk aufgrund seines hohen thermischen Wirkungsgrades (> 80 %) besonders hoch ausfällt. Zudem entstehen im Zementwerk keine Verbrennungsrückstände, die aufwändig deponiert werden müssen.
Drehofenanlagen der Zementindustrie unterliegen der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV), wenn sie bei der Herstellung des Zementklinkers Abfälle energetisch nutzen. Damit gelten für Zementwerke weitgehend die gleichen strengen Emissionsgrenzwerte, die auch für Müllverbrennungsanlagen gesetzlich festgelegt sind. Die Anforderungen an die Emissionsbegrenzung in einem Zementwerk mit Abfallverbrennung sind daher höher als in einem Werk, das keine Abfälle einsetzt. Die Anpassung an das sich ständig weiterentwickelnde Umweltrecht erfolgt dabei im Rahmen von Änderungsgenehmigungen, beispielsweise beim Einsatz neuer Stoffe oder Verfahren, sowie im Laufe gesetzlich geregelter Übergangsfristen.