Welche Altreifen werden angenommen? Was ist zu beachten?
Zur Einbringung in den Ofen benötigen unsere Transportanlagen ganze Reifen (auch beschädigt, wenn der Reifen immer noch als solches erkennbar ist), bei denen die Größe innerhalb der für jedes Werk festgelegten Grenzen liegt.
Unsere Annahmebedingungen für Altreifen
Damit wir die Reifen verwerten können, muss die Anlieferung ohne Felgen oder Drittstoffe erfolgen. Ansonsten müssen wir die Annahme leider verweigern.
Auch bei folgenden Altreifen muss die Annahme generell verweigert werden:
- Reifen mit Felgen
- Zerfetzte oder durchtrennte Reifen
- Reifenhälften
- Industrie-Vollgummi-Reifen
- Fahrrad- / Mofa- / Roller- oder Schubkarren-Reifen
- Wulstbänder und Schläuche
- Minibaggerketten
Bitte setzen Sie sich vor Anlieferung mit dem jeweiligen Werk in, um detaillierte Anliefermodalitäten (wie z.B. Anlieferzeiten, Anliefertermine, evtl. bestehende oder geplante Annahme-Stopps) zu klären.
Ablauf & Bezahlung
Für die Abgabe von Altreifen in unseren Zementwerken fällt eine Verwertungsgebühr an, die – sofern nicht vorab anders vereinbart – bei Anlieferung direkt in bar an Heidelberg Materials zu zahlen ist. Die Abrechnung erfolgt immer nach tatsächlich angeliefertem Gewicht, das bei Anlieferung auf der Werkswaage ermittelt wird.
Für die Organisation der Reifenanlieferung und die hierfür anfallenden Kosten ist der Lieferant selbst verantwortlich. Eine Abholung durch Heidelberg Materials kann leider nicht erfolgen.