Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Grundwert unseres Unternehmens und ein wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten. Wir sind davon überzeugt, dass sich alle Unfälle und arbeitsbedingte, gesundheitliche Beeinträchtigungen verhindern lassen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Risiken für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dritte zu minimieren und unser Ziel „Null Unfälle" zu erreichen.
Bei Heidelberg Materials sind alle Managementebenen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen verantwortlich. Gleichzeitig trägt jeder Mitarbeiter, Auftragnehmer und Besucher die direkte Verantwortung dafür, die Sicherheitsvorschriften zu befolgen und sowohl die eigene Sicherheit als auch die der Kollegen und Dritter zu gewährleisten.
In Betriebsbereichen ist grundsätzlich diese persönliche Schutzausrüstung (PSA) verpflichtend zu tragen: Schutzhelm, Schutzbrille, Warnweste, Sicherheitshalbstiefel und körperbedeckende Kleidung.
Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung ist ggf. zusätzliche PSA erforderlich. Bei Rückfragen zur PSA wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner vor Ort.
Auftragnehmersicherheit
Für alle Auftragnehmer und von ihnen beauftragte Dritte, die an unseren Standorten tätig werden, gelten die „Sicherheitsbestimmungen für Auftragnehmer“. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren Beschäftigten und beauftragten Dritten den Inhalt dieser Sicherheitsbestimmungen bekannt zu machen und die Einhaltung sicherzustellen. Heidelberg Materials überwacht laufend die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Was ist zu tun?
Damit Auftragnehmer die grundlegenden Sicherheitsregeln an unseren Standorten kennenlernen, müssen sie den „Sicherheitsonlinecheck“ – eine Präsentation mit anschließendem Test zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – bearbeitet haben. Nach erfolgreichem Absolvieren des Sicherheitsonlinechecks drucken Sie das Zertifikat zur Bestätigung aus und legen es Ihrem Ansprechpartner am Standort vor. Dort erhalten Sie dann einen Helmaufkleber als sichtbaren Nachweis über den gültigen Sicherheitsonlinecheck.
Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte, die an unseren Standorten tätig werden, vor Arbeitsaufnahme die erfolgreiche Durchführung dieses Sicherheitsonlinechecks nachzuweisen.