Bohrpfähle übertragen bei wenig tragfähigen Böden die Bauwerkskräfte auf den tieferliegenden tragfähigeren Untergrund.

Bohrpfahlbeton

Für Bohrpfähle und Schlitzwandelemente

Direkt mit unseren Experten Kontakt aufnehmen

Für Bohrpfähle und Schlitzwandelemente

Als Bohrpfahlbeton wird Beton für Bohrpfähle oder Schlitzwandelemente bezeichnet. Bohrpfähle oder Schlitzwandelemente werden im Baugrund mit oder ohne Verrohrung durch Bohren oder Aushub und anschließendes Verfüllen mit Beton oder Stahlbeton hergestellt. 

Regelwerk 

Die Herstellung und Ausführung von Bohrpfahlbeton ist in DIN EN 1536 „Bohrpfähle“ in Verbindung mit dem DIN-Fachbericht 129 geregelt. 

Zusammensetzung 

Zemente nach DIN EN 197-1 und DIN 1164:

  • CEM I
  • CEM II/A-S, CEM II/B-S
  • CEM II/A-D
  • CEM II/A-V, CEM II/B-V
  • CEM II/A-P, CEM II/B-P
  • CEM II/A-T, CEM II/B-T
  • CEM II/A-LL
  • CEM II/A-M (S-V), CEM II/B-M (S-V)
  • CEM III/A, CEM III/B, CEM III/C

Für andere Zementarten ist ein bauaufsichtlicher Verwendungsnachweis, z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, erforderlich.
Zemente mit Zusatzstoffen des Typs II sind bevorzugt zu verwenden, da sie sich vorteilhaft auf den Beton auswirken, z. B. verlängerte Verarbeitbarkeitszeit, verminderte Wärmeentwicklung.
Tonerdezement darf nicht verwendet werden.

Gesteinskörnung 

Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620
Das Größtkorn darf 32 mm oder ¼ des lichten Abstands der Längsbewehrungsstäbe in Umfangsrichtung nicht überschreiten. Der kleinere Wert ist maßgebend.

Zusatzstoffe und Zusatzmittel 

Zusatzstoffe und Zusatzmittel müssen den gleichen Anforderungen genügen wie für Betone nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2.
Verwendbare Zusatzmittel sind: Betonverflüssiger, Fließmittel, Verzögerer und bei Frostbeanspruchung Luftporenbildner.